Wenn man sich für die Augen-Laser-Operation interessiert, ist auf jeden Fall die Voruntersuchung nötig. Denn erst durch diese Untersuchung wird für oder gegen eine Laserbehandlung entschieden. Bevor man sich also lange Gedanken macht, ob man sich die Augen lasern lassen möchte, muss man sich erst einmal untersuchen lassen, damit man erfährt, ob man sich überhaupt lasern lassen darf.
Man sollte nie vergessen, dass die Augen-Laseroperation ein medizinischer Eingriff ist. Sie ist somit immer mit Risiken versehen. Auch muss dieser Eingriff von der Augenklinik erst vorbereitet werden. Man kann sich dort untersuchen lassen und wird erfahren, ob die Augen-OP machbar ist. Dazu kann man dort auch gleich klären, ob die Augenklinik bzw. der dort praktizierende Arzt eine Ratenzahlung akzeptiert. Denn ansonsten muss man sich nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten umschauen, wenn man die Augen-Laseroperation nicht in einem Betrag bezahlen kann.
Grundsätzlich sei gesagt, dass während der Schwangerschaft eine solche OP nicht durchgeführt wird und auch nicht, wenn man noch unter 18 Jahren ist. Jeder seriöse Arzt wird Jugendlichen unter 18 Jahren von der OP abraten, weil das Wachstum der Augen noch nicht abgeschlossen ist.
Außerdem gibt es auch Krankheiten, bei denen man einfach nicht operiert werden kann. So wird die Augen-OP bei Diabetes oft abgelehnt, was aber an den Ausprägungen liegt. Patienten mit Grünem Star, mit Netzhautschäden oder auch mit Netzhauterkrankungen erhalten keine Augen-Laseroperation. Auch bei Rheuma wird die Operation oft nicht ausgeführt. Wie man sieht, ist die Voruntersuchung, die oft kostenlos angeboten wird, unbedingt nötig, da Sie auch zeitgleich ein Beratungsgespräch darstellt.